Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen

Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.

Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden. Im kollektiven Arbeitsrecht lässt sich vieles regeln. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hat den Überblick, was rechtlich möglich und in der Praxis gut umsetzbar sowie in einer Verhandlungssituation erreichbar ist.

Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Personalgespräch: Arbeitgeber kann zur Einladung des Betriebsrats verpflichtet werden

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung wirksam festlegen, dass bei jedem Personalgespräch, das eine disziplinarische Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der betroffene Arbeitnehmer der Teilnahme des Betriebsrats widersprechen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.“