Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen
Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.
Betriebsvereinbarungen sind ohne ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrates unwirksam
Betriebsvereinbarungen müssen ordnungsgemäß vom Betriebsrat beschlossen werden, um wirksam zu sein. Andernfalls sind sie rechtlich ungültig, selbst wenn es nach außen hin so scheint, als ob der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. Das hat das Lan-desarbeitsgericht Düsseldorf am 27.04.2018 entschieden.
Betriebsrat kann keine individuellen Ansprüche geltend machen
Der Betriebsrat ist nicht in eigenen Rechten betroffen, wenn sich der einzelne Arbeitnehmer auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung beruft.
Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.
Personalgespräch: Arbeitgeber kann zur Einladung des Betriebsrats verpflichtet werden
Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung wirksam festlegen, dass bei jedem Personalgespräch, das eine disziplinarische Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der betroffene Arbeitnehmer der Teilnahme des Betriebsrats widersprechen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.“