Arbeitgeber muss geduldete Überstunden entlohnen
Ist einem Arbeitgeber bekannt, dass alle bei ihm beschäftigten Führungskräfte unentgeltlich Mehrarbeit leisten, ist davon auszugehen, dass er diese Ü
Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.