Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Altenpfleger tragen in die Pflegedokumentation ein, welche Leistungen sie an ihren Patienten erbracht haben. Dadurch dokumentieren sie auch ihre geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber.Wenn eine Pflegekraft die Pflegedokumentation fälscht und dort einträgt, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sei, obwohl sie tatsächlich nur telefonischen Kontakt mit der Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 07.08.2019.

Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.

Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.

Ausländerfeindlicher Facebook-Post: Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt

Betreibt ein Arbeitnehmer ein privates Facebook-Profil auf welchem er menschenverachtende Bilder oder Beiträge teilt, so kann dies eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Ein ausländerfeindlicher Facebook-Post kann jedenfalls dann zur Kündigung berechtigen, wenn das Profil mit seinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann, beispielsweise durch ein Profilfoto in Arbeitsuniform oder der Angabe der Arbeitsstelle im Profil. Einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Sachsen am 27.02.2018 zu entscheiden.