Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Viele Einzelverstöße berechtigen nicht zur Kündigung ohne Abmahnung

Einem Arbeitnehmer kann nicht einfach überraschend wegen pflichtwidrigem Verhalten gekündigt werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen und ihm so die Gelegenheit zur Besserung geben. Auch wenn der Arbeitnehmer viele Einzelverstöße begeht, summieren sich diese nicht zu einem ausreichenden Kündigungsgrund – Auch hier muss vorher abgemahnt werden.

Drogenkonsum: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss er den Kündigungsgrund beweisen. Der Konsum von Drogen kann zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss jedoch beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Drogen zu sich genommen hat. Der Verweis auf einen Zeugen, der möglicherweise die Einnahme von Drogen beobachtet habe, genügt nicht.