Dienstfahrzeug privat genutzt: Ist Kündigung ohne Abmahnung wirksam?
Nutzt ein Arbeitnehmer mehrere Monate lang ein Dienstfahrzeug für private Zwecke, kann ihm gekündigt werden. Vorher muss jedoch er abgemahnt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 24. Januar 2019 entschieden.
Viele Einzelverstöße berechtigen nicht zur Kündigung ohne Abmahnung
Einem Arbeitnehmer kann nicht einfach überraschend wegen pflichtwidrigem Verhalten gekündigt werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen und ihm so die Gelegenheit zur Besserung geben. Auch wenn der Arbeitnehmer viele Einzelverstöße begeht, summieren sich diese nicht zu einem ausreichenden Kündigungsgrund – Auch hier muss vorher abgemahnt werden.
Rechtsirrtum: Kündigung ohne Abmahnung nicht zulässig?!
Entbehrlichkeit der Abmahnung bei Kündigung wegen psychischer Erkrankung?
Die Arbeitnehmerin litt an einer psychischen Erkrankung und nahm ihre Medikamente nicht. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung.
Wichtiger Grund für fristlose Kündigung: Fahrpreis kassiert, Ticket nicht ausgegeben
Dem Arbeitnehmer darf fristlos nur gekündigt werden, wenn ein sog. wichtiger Grund vorliegt. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist z.B. dann gerechtfertigt, wenn ein Busfahrer den Fahrpreis kassiert, ohne ein Ticket auszugeben.