Heimliche Tonaufnahmen eines Personalgesprächs rechtfertigen eine fristlose Kündigung
Einem Arbeitnehmer, der heimliche Tonaufnahmen von einem Personalgespräch auf seinem Smartphone macht, kann fristlos gekündigt werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen am 23.08.2017.
Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen
Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.
Personalgespräch: Arbeitgeber kann zur Einladung des Betriebsrats verpflichtet werden
Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung wirksam festlegen, dass bei jedem Personalgespräch, das eine disziplinarische Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der betroffene Arbeitnehmer der Teilnahme des Betriebsrats widersprechen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.“