Onlinebasierter Gruppenkalender bedarf der Zustimmung des Betriebsrats
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Arbeitgeber darf nicht ohne Zustimmung twittern
Will der Arbeitgeber einen Twitter-Account betreiben, so hat er hierzu die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Denn: Der Betriebsrat hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht.
Keine nachträgliche Unterrichtung des Betriebsrats bei neuer Einstellung
Wird jemand neu eingestellt, bedarf es ab einer bestimmten Betriebsgröße vorher stets der Zustimmung des Betriebsrates. Bei nicht fristgerechter Verweigerung wird eine entsprechende Zustimmung unterstellt.Das setzt allerdings voraus, dass der Betriebsrat im Vorhinein über die Einstellung auch unterrichtet wurde. Eine nachträgliche Unterrichtung ist nicht mehr ausreichend. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 21.11.2018 entschieden.