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Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Düsseldorf

Dienstleistung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigung? Welche Ansprüche habe ich?

Sie haben gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Egal, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer gekündigt hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen viele Ansprüche zu. Denn gerade mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht ein Anspruch auf Lohn? Steht mir noch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zu oder habe ich noch Anspruch auf Bonus und Sonderzahlungen? Und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen? Kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zurückverlangen lassen? Als Fachanwalt Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beantworten ich Ihre Fragen ausführlich und machen Ihre Rechte geltend. Weigert sich der Arbeitgeber Ihre Ansprüche zu erfüllen, werden wir Sie auch vor Gericht vertreten.

Ihre Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung

Damit Sie bei der Kündigung und Vertragsbeendigung über Ihre Rechte als Arbeitnehmer Bescheid wissen, lesen Sie weiter:

  • Das Arbeitszeugnis

    • Zum Ende des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses vom Arbeitgeber.

      • Es ist unerheblich, wer und aus welchem Grund gekündigt hat. Das Recht besteht immer!

      • Auch bei Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

      • Das Zeugnis muss eingefordert werden, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Zeugnis von sich aus zu erteilen.

    • Ein schlechtes Zeugnis müssen Sie nicht akzeptieren!

      • Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein und soll Ihre Chancen, einen neuen Job zu finden, nicht beeinträchtigen. 

      • In der Arbeitswelt haben sich bestimmte Wortlaute als Merkmale für eine bestimmte “Benotung” durchgesetzt. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erkennt, welche Formulierungen sehr gut oder gut, noch vertretbar und welche inakzeptabel sind.

      • Der Arbeitnehmer kann, wenn das Zeugnis inhaltlich falsch ist oder die Benotung seinen Leistungen nicht entspricht, eine Änderung verlangen.

      • Notfalls kann die Korrektur auch gerichtlich eingeklagt werden.

    • Form, Frist und Inhalt

      • Es muss in gedruckter Form auf dem üblichen Briefpapier des Arbeitgebers ausgehändigt werden. Es darf nicht gelocht sein oder Beschädigungen oder Flecken aufweisen.

      • Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält wertfreie Angaben zur Dauer der Beschäftigung, Einsatzbereich, Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers. Das wird in der Regel bei einer kurzen Beschäftigungsdauer erteilt.

      • Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Bewertung über die Leistung und Angaben zum sozialen Verhalten des Mitarbeiters.

      • Der Arbeitgeber muss auch ein Zwischenzeugnis erteilen.

  • Lohnanspruch bei Kündigung

    • Ordentliche Kündigung

      • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen

      • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate, in denen er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt hat, zahlen. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

      • Etwaige Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder zwischenzeitliche Gehaltszahlungen anderer Arbeitgeber sind anzurechnen.

    • Außerordentliche Kündigung

      • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung sofort einstellen.

      • War diese unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

    • Durchsetzung des Zahlungsanspruches

      • Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Danach schuldet er nicht nur den Lohn, sondern auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

      • Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

      • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht gezielt durchzusetzen.

  • Anspruch auf Weihnachtsgeld

    • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. 

    • Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus einem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, aus betrieblicher Übung oder einer Gesamtzusage ergeben. Oft wird das Weihnachtsgeld freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt.

  • Anspruch auf Urlaubsgeld

    • Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung für die Zeit des Urlaubs. Der Anspruch ist zu unterscheiden vom Urlaubsentgelt, die Fortzahlung der Vergütung während des Urlaubs, und der Urlaubsabgeltung, die Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nach Ablauf des Arbeitsvertrages.

    • Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kann sich jedoch ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, aus dem Arbeitsvertrag, einer Gesamtzusage oder einer betrieblichen Übung ergeben. Sie wird oft freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zurückfordern?

    • Ein Rückzahlungsanspruch ist stets davon abhängig, was bei der Zahlung vereinbart worden ist. In vielen Fällen werden Rückzahlungsklauseln vereinbart.

    • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen sagen, ob eine Rückzahlung berechtigt ist oder nicht.

  • Urlaubsabgeltung

    • Eine Urlaubsabgeltung liegt vor, wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden kann. 

    • Die verbleibenden Urlaubstage werden in einem solchen Fall in Geld ausgezahlt.

    • Eine Abgeltung von Urlaub ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht zulässig.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Kompetente Beratung an Ihrer Seite

Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht kompetent rund um das Thema Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag und Vertragsauflösung. Ist ein Arbeitsverhältnis beendet, stehen viele finanzielle Fragen im Raum. Aus diesem Grund ist zu klären, wann welche Geldzahlungen Sie noch beanspruchen können, sei es Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Prämien und Sonderzahlungen oder Gehalt. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist für den weiteren Berufsweg ausschlaggebend. Als Fachanwalt für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben oder Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, denn je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht. Außerdem gilt ab dem Zugang einer Kündigung eine Frist von 3 Wochen, innerhalb derer die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden. Zahlungsansprüche können verjähren, aber auch auf der Grundlage einer Ausschlussfrist verfristen. Hier gilt oft eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Wir diese Frist versäumt, können Zahlungsansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.

Es ist wichtig, die eigenen Ansprüche zu wissen. Richten Sie sich bei sämtlichen Fragen an mich! Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

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