Befristung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers
Der Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt auch dann vor, wenn der Vertretene längere Zeit krank ist, LArbG Rheinland-Pfalz, Az. 11 Sa 26/12.
Zufälliges Foto eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers verletzt nicht notwendig sein Persönlichkeitsrecht
Der Arbeitnehmer war im Krankenstand, als ihn sein Abteilungsleiter samstags putzmunter in einer Autowaschanlage antraf und erlaubterweise fotografierte, LArbG Mainz, Sa Ga 3/13.
Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? BAG schärft den Arbeitnehmerbegriff
Das Bundesarbeitsgericht schärft in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 den Arbeitnehmerbegriff. Es stellt Hilfkriterien zur Differenzierung von Arbeits- und Werkvertrag auf.
Arbeitgeber muss Trinkgeld an Arbeitnehmer weiterleiten
Der Arbeitgeber hat eine Pflicht zur Vermögensfürsorge für den Arbeitnehmer. Er darf dem Arbeitnehmer Trinkgelder Dritter, § 107 Abs. 3 S. 2 GewO, nicht vorenthalten.
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen verspäteter Zahlung von Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitgeber für einen Steuerschaden des Arbeitnehmers infolge verspäteter Zahlung von Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung aufkommt.
Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer
Christoph J. Burgmer als Experte bei ZDF „Volle Kanne“, Sendung vom 24.10.2014, zum Thema: Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer
Das müssen Arbeitnehmer zum Thema Urlaub wissen
“Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub”, lautet § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Ob der Urlaub im Einzelfall auch ausbezahlt werden kann und ob der Arbeitgeber bestimmte Urlaubswünsche des Arbeitnehmers umsetzen muss, erklären wir in diesem Beitrag,
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Hitze am Arbeitsplatz?
Der Sommer ist endgültig in Deutschland angekommen. Die heißen Temperaturen sind zwar in der Freizeit oft gerne gesehen, können am Arbeitsplatz aber schnell zur Qual werden. Doch auch beim Thema Hitze sind Arbeitnehmer durch spezielle Vorschriften geschützt
Kein Einverständnis zur Lohnkürzung bei Schweigen eines Arbeitnehmers
In seltenen Ausnahmen kann das Schweigen einer Person rechtliche Folgen haben. Ob im Schweigen eine stille Willenserklärung liegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Schlägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachteilige Veränderungen der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis vor, insbesondere eine Lohnkürzung, kann ein Schweigen des Arbeitnehmers jedoch nicht als Annahme dieses Angebots interpretiert werden. Dies gilt jedenfalls solange die Folgen der Vertragsänderung noch nicht hervorgetreten sind.
Vergütung von Überstunden: Arbeitnehmer hat Umstände zu beweisen
Überstunden müssen dem Arbeitnehmer bezahlt werden.Dies gilt aber nur, wenn der Arbeitnehmer darlegen und beweisen kann, dass er die Überstunden ta“