Konflikte zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern

Bei Problemen im Arbeitsverhältnis, wie Kündigung, Bonus und Zielvereinbarung, Befristung, Gestaltung des Arbeitsvertrags und vielen anderen Fällen, stehe ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte an ihrer Seite. Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht.

Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte doch nicht erreichbar?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Überstunden leisten, kann Ihnen unter Umständen ein sog. Überstundenzuschlag zustehen. Ihr Arbeitgeber zahlt dabei nicht einfach die von Ihnen geleisteten Überstunden. Er zahlt eine zusätzliche Vergütung, die auf den normalen Stundenlohn aufgeschlagen wird. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Vielmehr muss dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag der Branche geregelt sein. Enthält der Tarifvertrag eine solche Klausel, können Vollzeitkräfte, die ihre gewöhnliche Arbeitszeit überschreiten, diesen Zuschlag erhalten. Wie aber sieht es mit Teilzeitkräften aus, sobald diese ihre erste Überstunde abgeleistet haben?

Nach 22 Jahren: Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung zulässig?

Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages ist nach dem Wortlaut des Gesetzes unzulässig, wenn zuvor schon einmal ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kann entgegen des Wortlauts jedoch eine sachgrundlose Befristung zulässig sein, wenn zwischen beiden Beschäftigungen ein langer Zeitraum liegt.Davon ist auszugehen, wenn die frühere Anstellung 22 Jahre zurückliegt. So hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.