Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Eine Vielzahl von Verstößen gegen Wahlvorschriften führt nicht zur Nichtigkeit der Betriebsrats-wahl, wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen jeweils nicht zur Nichtigkeit führen würden. So soll eine reine summarische Fehlerbetrachtung vermieden werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.

Betriebsrat muss kostengünstig handeln

Hat der Betriebsrat die Wahl zwischen der Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger, § 80 Abs. 3 BetrVG, oder der Beauftragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG, so ist letzteres stets vorzugswürdig.