Soziale Auslauffrist kann zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung führen
Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Kündigung zunächst eine Weiterbeschäftigung anbietet.“
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: Verwertungsverbot bei verzögerter Auswertung?
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig, wenn sie beispielsweise Straftaten des Arbeitnehmers aufdecken und der Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausspricht.
Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten auf Facebook
Ein Arbeitnehmer beleidigte seinen Vorgesetzten massiv auf facebook und wurde gekündigt. Die fristlose Kündigung war zwar nicht gerechtfertigt, die ordentliche Kündigung war hingegen wirksam.
Verkauf von Betriebsmitteln des Arbeitgebers durch Mitarbeiter
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose, Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Betriebsmittel veräußert.
Außerordentliche Kündigung und Erfordernis einer Abmahnung im Falle von „Stalking“
Stellt ein Arbeitnehmer einer Kollegin beharrlich nach, sog. „Stalking“, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, § 626 Abs.1 BGB. Dieser braucht ausnahmsweise keine Abmahnung vorauszugehen.
Skiunfall während Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer war arbeitsunfähig erkrankt, fuhr aber dennoch Ski. Er brach sich dabei das Bein und erhielt die fristlose Kündigung.