Vorbeschäftigung liegt acht Jahre zurück: Trotzdem keine sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber
Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur bei der ersten Anstellung zulässig.
Befristung des Arbeitsvertrages einer Maskenbildnerin ist wirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Vereinbarung überwiegend künstlerischer Tätigkeiten einer Bühnenmaskenbildnerin geeignet ist, die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) zu rechtfertigen.
Kettenbefristung: Für Schauspieler einer TV-Serie grundsätzlich zulässig
Eine Befristung der Beschäftigung eines Schauspielers kann gemäß Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) durch die Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfert