Urlaub und Langzeiterkrankung / "Schultz-Hoff-Entscheidung"
Eine Ausschlußfrist, aufgrund derer innerhalb eines Zeitraums zwischen dem 01.01. und dem 31.03. des Folgejahres, der Urlaub genommen werden muss, ist unzulässig
Urlaubsübertragung ist nur begrenzt möglich
Das BAG beschäftigt sich in seiner Entscheidung, Az. 9 AZR 353/10, mit der Dauer des Übertragungszeitraums von Urlaub, wenn dieser krankheitsbedingt nicht genommen werden kann.
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen verspäteter Zahlung von Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitgeber für einen Steuerschaden des Arbeitnehmers infolge verspäteter Zahlung von Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung aufkommt.
Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer
Christoph J. Burgmer als Experte bei ZDF „Volle Kanne“, Sendung vom 24.10.2014, zum Thema: Mehr Urlaub für ältere Arbeitnehmer
Altersteilzeit im Blockmodell: Urlaub aus der Freistellungsphase ausbezahlen lassen?
Befindet sich ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit aktuell in der Freistellungsphase (Blockmodell, s.u.), so hat er während dieser Phase keinen Anspruch auf Jahresurlaub bzw. entsprechende Abgeltung.
Abgeltungsanspruch der Erben für nicht genommenen Urlaub
Mit dem Erbfall gehen die Ansprüche des Verstorbenen auf seine Erben über. Stirbt ein Arbeitnehmer, dem vor seinem Tod noch Urlaub zustand, so wird ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich dieser Urlaubstage vererbt (sog. Abgeltungsanspruch).
Neues zur Kündigung eines kirchlichen Arbeitgebers und zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Das Bundesarbeitsgericht hat vor kurzem zwei Urteile verkündet, mit denen jeweils Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt wurden.Wir hatten über diese Entscheidungen des EuGH bereits berichtet.
Das müssen Arbeitnehmer zum Thema Urlaub wissen
“Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub”, lautet § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Ob der Urlaub im Einzelfall auch ausbezahlt werden kann und ob der Arbeitgeber bestimmte Urlaubswünsche des Arbeitnehmers umsetzen muss, erklären wir in diesem Beitrag,
Elternzeit: Jahresurlaub kann durch den Arbeitgeber gekürzt werden
Gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kann ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat, den dieser in Elternzeit verbrachte, um ein Zwölftel kürzen. Dafür ist allerdings eine entsprechende Kürzungserklärung des Arbeitgebers erforderlich. Eine solche liegt bereits vor, wenn der Arbeitgeber nur verkürzten Urlaub gestattet und dadurch deutlich macht, von seiner Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen zu wollen.
Arbeitgeber-Pflicht: Entscheidung über Urlaubsantrag muss binnen eines Monats fallen
Arbeitgeber-Pflicht: Entscheidung über Urlaubsantrag muss binnen eines Monats fallen