Kann man halbe Urlaubstage nehmen?

Grundsätzlich ist es nur möglich, Urlaub für einen ganzen Tag zu nehmen, halbe Urlaubstage gibt es beim gesetzlichen Mindesturlaub nicht. Von diesem Grundsatz kann es aber Ausnahmen geben, die für arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub gelten. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg am 6. März 2019.

Das müssen Arbeitnehmer zum Thema Urlaub wissen

“Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub”, lautet § 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Ob der Urlaub im Einzelfall auch ausbezahlt werden kann und ob der Arbeitgeber bestimmte Urlaubswünsche des Arbeitnehmers umsetzen muss, erklären wir in diesem Beitrag,

Elternzeit: Jahresurlaub kann durch den Arbeitgeber gekürzt werden

Gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kann ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat, den dieser in Elternzeit verbrachte, um ein Zwölftel kürzen. Dafür ist allerdings eine entsprechende Kürzungserklärung des Arbeitgebers erforderlich. Eine solche liegt bereits vor, wenn der Arbeitgeber nur verkürzten Urlaub gestattet und dadurch deutlich macht, von seiner Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen zu wollen.

Abgeltungsanspruch der Erben für nicht genommenen Urlaub

Mit dem Erbfall gehen die Ansprüche des Verstorbenen auf seine Erben über. Stirbt ein Arbeitnehmer, dem vor seinem Tod noch Urlaub zustand, so wird ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich dieser Urlaubstage vererbt (sog. Abgeltungsanspruch).

Urlaub nicht beantragt: Verfallen die Urlaubstage wirklich?

Es ist gängige Praxis im deutschen Arbeitsrecht, dass Urlaubsansprüche zum Ende des Jahres oder zum 31. März des Folgejahres verfallen, sollte Urlaub nicht beantragt worden sein.Dem steht nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshof entgegen. Danach entfallen  Urlaubstage nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat.“

Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.