Betriebsrat kann keine individuellen Ansprüche geltend machen
Der Betriebsrat ist nicht in eigenen Rechten betroffen, wenn sich der einzelne Arbeitnehmer auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung beruft.
Einfache Rechenoperationen muss der Betriebsrat selbst durchführen
Der Arbeitgeber muss der Vorlagepflicht von Unterlagen gem. § 80 Abs. 2 BetrVG nicht nachkommen, wenn der Betriebsrat die Informationen einfach selbst berechnen kann.
Zeitpunkt der Betriebsratssitzungen
Betriebliche Notwendigkeiten i.S.d. § 30 Satz 2 BetrVG sind solche Gründe, die zwingend Vorrang vor dem Interesse des Betriebsrats auf Abhaltung der Betriebsratssitzungen zu dem von ihm vorgesehenen Zeitpunkt haben.
Betriebsrat kann per Videokonferenz einen Beschluss fassen!
Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam
Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber diesbezüglich zwingend den Betriebsrat anhören. Dabei reicht es nicht aus, Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung gesehen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.
Betriebsrat: Keine Rückforderung bei überhöhter Vergütung
Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Alle Betriebsratsmitglieder dürfen für die Ausübung ihres Amtes keine Vergütung erhalten; gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen Sie weder begünstigt noch benachteiligt werden.Verstößt der Arbeitgeber durch die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns gegen das Begünstigungsverbot, kann er den überschießenden Teil nicht nachträglich zurückfordern.
Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden: Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 99 BetrVG ein Recht zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, also bei einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung.Die Frage, welche Vergütung ein Betriebsratsmitglied bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhielte, fällt allerdings nicht darunter. Daher hat der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht.
Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen
Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.
Trotz DSGVO: Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten durch den Betriebsrat
Zur Aufgabe eines Betriebsrats gehört es, darüber zu wachen, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zur Durchführung dieser Aufgabe muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu gehört auch das Recht zur Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten von Arbeitnehmern. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen am 22.10.2018 entschieden.“