Konflikte zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgebern

Bei Problemen im Arbeitsverhältnis, wie Kündigung, Bonus und Zielvereinbarung, Befristung, Gestaltung des Arbeitsvertrags und vielen anderen Fällen, stehe ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte an ihrer Seite. Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht.

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

Ein IT-Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Er darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt mitunter eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. So das Arbeitsgericht Siegburg in seinem Urteil vom 15.01.2020.

Arbeitgeber hört Betriebsrat vor Massenentlassung nicht an: Kündigungen unwirksam

Finden in einem Betrieb Massenentlassungen statt, muss der Arbeitgeber diesbezüglich zwingend den Betriebsrat anhören. Dabei reicht es nicht aus, Gespräche über einen Interessenausgleich zu führen. Darin kann nämlich nicht automatisch eine Anhörung gesehen werden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 22.01.2020 in einem Fall, in dem nun die Unwirksamkeit von 160 Kündigungen droht.

Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Abgeltung von Überstunden durch Freistellung nach gerichtlichem Vergleich?

Nach einer Kündigungsschutzklage kann es zu einem gerichtlichen Vergleich kommen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht dann die Möglichkeit, sich gütlich darauf zu einigen, ob und wie sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen. Soll das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, kann der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, ihn für die restliche Zeit von der Arbeit freizustellen. Kommt es zu einer solchen Freistellung, sind damit aber nicht automatisch auch vorhandene Überstunden abgegolten. Soweit keine hinreichend deutliche Freistellungsvereinbarung getroffen wird, muss der Arbeitgeber die Überstunden ausbezahlen, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit – Wann ist sie wirksam?

Jahrelange Alkoholsucht kann nicht nur für den betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für den ihn beschäftigenden Arbeitgeber zu einer Belastungsprobe werden. Die erkrankten Arbeitnehmer sind häufig über längere Zeiträume krankgeschrieben. Dadurch können sie einen bedeutenden Teil ihrer Arbeitsleistung nicht erbringen. Den Arbeitgeber kostet das nicht nur Geld und Nerven, er kann darüber hinaus die besetzte Stelle nicht neu vergeben. Ein Missstand, dessen letztes Mittel zur Lösung die Kündigung ist. Doch ist auch diese mit Schwierigkeiten verbunden; vor allem, wenn für die alkoholerkrankte Person ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dieser kann sich etwa aus tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen und/oder aus einer Schwerbehinderteneigenschaft ergeben.

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Altenpfleger tragen in die Pflegedokumentation ein, welche Leistungen sie an ihren Patienten erbracht haben. Dadurch dokumentieren sie auch ihre geleistete Arbeitszeit für den Arbeitgeber.Wenn eine Pflegekraft die Pflegedokumentation fälscht und dort einträgt, dass sie bei einer Patientin in der Wohnung gewesen sei, obwohl sie tatsächlich nur telefonischen Kontakt mit der Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg am 07.08.2019.

Einsatz von Detektiven kostet Arbeitgeber 20.000 Euro

Arbeitnehmer genießen in aller Regel allgemeinen Kündigungsschutz. Ihnen kann nicht willkürlich gekündigt werden. Besonders starken Schutz genießen darüber hinaus zum Beispiel Betriebsräte.Das Arbeitsgericht Gießen hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Arbeitgeberin diesen Kündigungsschutz umgehen wollte. Sie schleuste Detektive in den Betrieb ein, die notfalls Tatsachen fingieren sollten, um die Kündigung der betreffenden Mitarbeiterin zu ermöglichen.

Viele Einzelverstöße berechtigen nicht zur Kündigung ohne Abmahnung

Einem Arbeitnehmer kann nicht einfach überraschend wegen pflichtwidrigem Verhalten gekündigt werden. Stattdessen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst abmahnen und ihm so die Gelegenheit zur Besserung geben. Auch wenn der Arbeitnehmer viele Einzelverstöße begeht, summieren sich diese nicht zu einem ausreichenden Kündigungsgrund – Auch hier muss vorher abgemahnt werden.