Urlaubsübertragung ist nur begrenzt möglich

Das BAG beschäftigt sich in seiner Entscheidung, Az. 9 AZR 353/10, mit der Dauer des Übertragungszeitraums von Urlaub, wenn dieser krankheitsbedingt nicht genommen werden kann.

Urlaub will geplant sein

Arbeitnehmer mit Kindern müssen ihren Urlaub gut planen, damit dieser während der Schulferien genommen werden kann. Gelegentlich entstehen Konflikte mit Arbeitgeber und Kollegen.

Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und Arbeitnehmern

Die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit einerseits und der Tätigkeit als Arbeitnehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) andererseits ist in der Praxis höchst relevant: Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, genießt der Arbeitnehmer rechtliche Vorteile wie etwa die Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Ein Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft ist die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Kriterium ist jedoch bei einer Tätigkeit als Co-Trainer in einem Sportverein nicht immer erfüllt und muss daher im Einzelfall belegt werden.