Drogenkonsum: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen
Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss er den Kündigungsgrund beweisen. Der Konsum von Drogen kann zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss jedoch beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Drogen zu sich genommen hat. Der Verweis auf einen Zeugen, der möglicherweise die Einnahme von Drogen beobachtet habe, genügt nicht.
Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.
Soziale Auslauffrist kann zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung führen
Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach der Kündigung zunächst eine Weiterbeschäftigung anbietet.“
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz: Verwertungsverbot bei verzögerter Auswertung?
Videoaufnahmen am Arbeitsplatz beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig, wenn sie beispielsweise Straftaten des Arbeitnehmers aufdecken und der Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausspricht.
Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.
Ausländerfeindlicher Facebook-Post: Fristlose Kündigung ist gerechtfertigt
Betreibt ein Arbeitnehmer ein privates Facebook-Profil auf welchem er menschenverachtende Bilder oder Beiträge teilt, so kann dies eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Ein ausländerfeindlicher Facebook-Post kann jedenfalls dann zur Kündigung berechtigen, wenn das Profil mit seinem Arbeitgeber in Verbindung gebracht werden kann, beispielsweise durch ein Profilfoto in Arbeitsuniform oder der Angabe der Arbeitsstelle im Profil. Einen solchen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Sachsen am 27.02.2018 zu entscheiden.
Bundesarbeitsgericht: Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durch Aufhebungsvertrag?
Wird ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während eines Kündigungsverfahrens geschlossen, so verstößt dies nicht gegen das Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern.
Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann ein Arbeitnehmer unter Umständen trotz einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Dies kommt in Betracht, wenn die Gründe der Kündigung nachträglich entfallen. Voraussetzung ist aber, dass sich die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beurteilt (§ 1 Abs. 2 KSchG). Entlassenen Arbeitnehmern eines sog. Kleinbetriebs (regelmäßig nicht mehr als fünf bzw. zehn Arbeitnehmer) steht ein solcher Wiedereinstellungsanspruch hingegen nicht zu.
Weisungsunabhängiger Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, dass ein Senior Partner und Geschäftsführerdessen Arbeitsverhältnis durch ein „transfer agreement“ beendet und in ein Geschäftsführerdienstverhältnis überführt wurde, kein Arbeitnehmer ist. Dementsprechend kann er sich als weisungsunabhängiger Geschäftsführer bei der Beendigung der Vertragsbeziehungen auch nicht auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen.
Selbstmord angedroht: Fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein
Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den eigenen Selbstmord an, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Von diesem Grundsatz sind auch Aussagen während einer Wiedereingliederung nicht ausgenommen, entschied nun das Bundesarbeitsgericht.