Keine Einschränkung des Direktionsrechts zur Umgehung der Sozialauswahl

Eine Klausel, durch die ein Arbeitgeber sein Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer stark einschränkt, kann unwirksam sein. Diese Aussage überrascht zunächst, denn wie könnte es für den Arbeitnehmer schädlich sein, wenn der Arbeitgeber seine eigenen Weisungsrechte einschränkt? Ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheidender Fall zeigte aber, dass die Einschränkung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durchaus nachteilig für den Arbeitnehmer sein kann – und zwar dann, wenn das Direktionsrecht nur zu dem Zweck eingeschränkt wird, die Kündigung des Arbeitnehmers zu erleichtern.

Krankheitsbedingte Fehlzeiten als Kündigungsgrund

Der Kläger war häufig krank und erhielt deswegen die ordentliche Kündigung. Das LArbG Hamm gab der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt, da es an einer negativen Gesundheitsprognose fehlte.

Was geht das meinen Chef an?

Eine Angestellte des schweizer Bundesparlaments schoss Nacktbilder von sich am Arbeitsplatz und erhielt die Kündigung. Wie ist das nach deutschem Arbeitsrecht?