Keine Einschränkung des Direktionsrechts zur Umgehung der Sozialauswahl
Eine Klausel, durch die ein Arbeitgeber sein Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer stark einschränkt, kann unwirksam sein. Diese Aussage überrascht zunächst, denn wie könnte es für den Arbeitnehmer schädlich sein, wenn der Arbeitgeber seine eigenen Weisungsrechte einschränkt? Ein kürzlich vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu entscheidender Fall zeigte aber, dass die Einschränkung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber durchaus nachteilig für den Arbeitnehmer sein kann – und zwar dann, wenn das Direktionsrecht nur zu dem Zweck eingeschränkt wird, die Kündigung des Arbeitnehmers zu erleichtern.
Eine verlängerte Kündigungsfrist kann den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen in § 622 Kündigungsfristen vor, die sowohl für die Kündigung durch
Änderungskündigung: Arbeitsaufgaben müssen genau bestimmt sein
Eine Änderungskündigung muss zu ihrer Wirksamkeit hinreichend bestimmt sein.
Krankheitsbedingte Fehlzeiten als Kündigungsgrund
Der Kläger war häufig krank und erhielt deswegen die ordentliche Kündigung. Das LArbG Hamm gab der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers statt, da es an einer negativen Gesundheitsprognose fehlte.
Kündigungsschutz auch bei fehlerhafter Bekanntgabe des Ergebnisses der Betriebsratswahl
Ein Betriebsratsmitglied hat auch dann Kündigungsschutz, wenn das Ergebnis der Wahl zum Betriebsrat fehlerhaft bekanntgegeben wurde.
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – was nicht erlaubt ist, ist verboten
Der Arbeitnehmer nutzte einen dienstlichen Internetaccount für private Zwecke und erhielt die Kündigung. Seine Kündigungsschutzklage wurde vom LArbG Kiel abgewiesen.
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung kann „verfallen“
Dem Kläger war unwirksam gekündigt worden. Bei der zweiten Kündigung wurde der Betriebsrat nicht nochmal angehört. So war diese nach § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG auch unwirksam.
Was geht das meinen Chef an?
Eine Angestellte des schweizer Bundesparlaments schoss Nacktbilder von sich am Arbeitsplatz und erhielt die Kündigung. Wie ist das nach deutschem Arbeitsrecht?
Besonderer Kündigungsschutz nur für förmlich korrekt bestellten Beauftragten für den Datenschutz
Der Arbeitnehmer genießt nur dann besonderen Kündigungsschutz nach § 4f Abs. 3 Satz 5 BDSG, wenn er im Betrieb förmlich zum Datenschutzbeauftragten bestellt wurde.
Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen illegaler Downloads aus dem Internet
Der Arbeitnehmer wurde beschuldigt, am Firmenrechner urheberrechtlich geschützte Werke über ein Filesharing-System illegal heruntergeladen zu haben. Er erhielt die Kündigung.