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Arbeitszeugnis mangelhaft - Formulierungen entschlüsselt

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Arbeitszeugnis mangelhaft - Formulierungen entschlüsselt

Teil V unserer Reihe zu typischen Formulierungen im Arbeitsrecht widmet sich der unerfreulichen Note „mangelhaft“.
[av_heading tag=’h3′ padding=’10‘ heading=’Die Standardformulierungen ‚ color=“ style=“ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
War der Arbeitgeber mit den Arbeitsleistungen seines Mitarbeiters im gesteigerten Maße unzufrieden, wird er womöglich die Note „mangelhaft“ ausstellen. Typischerweise wird er dazu folgende Formulierungen verwenden:
Die Mitarbeiterin / Der Mitarbeiter…

  • … hat die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben weitestgehend zu unserer Zufriedenheit erledigt.

  • … hat die ihr oder ihm übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt.

  • … hat alle Aufgaben allgemein mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.

  • … war in der Regel erfolgreich.

  • … bemühte sich im Allgemeinen den Anforderungen zu entsprechen.

Das persönliche Verhalten war insgesamt einwandfrei.

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