burgmer arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig

Befristete Arbeitsverträge von Fußballern sind grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Spieler zuvor schon für den Verein tätig waren. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 Sa 202/15).

[av_heading heading=’Klage gegen den FSV Mainz 05′ tag=’h2′ style=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’10‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]
Torhüter Heinz Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen seinen damaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05. Er beantragte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht wegen Befristung beendet worden sei, da er diese für unzulässig hielt. In zweiter Instanz gab ihm das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Recht.
[av_heading tag=’h2′ padding=’10‘ heading=’Befristete Arbeitsverträge: Zulässigkeit‘ color=“ style=“ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie aus einem sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Einen solchen sah das Landesarbeitsgericht in den Eigenarten des Profifußballs. 

Womöglich wird der Rechtsstreit noch vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragen.

Weitere Informationen zum Urteil sind hier zu finden: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160200363&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp

Jetzt Anfrage stellen

Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt

Rechtsanwalt-Christoph-J-Burgmer-2500x1667

Rechtsgebiet

Streit-im-Büro-2-Mobile

Im Streitfall für Sie da

Kontakt

Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da

Adresse

Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00-17:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen