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Entlassung wegen Betriebsratsgründung?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Entlassung wegen Betriebsratsgründung?

Herr Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für arbeitsrecht, wurde in der ZDF-Sendung „“Drehscheibe““ vom 21.04.2016 interviewt. Mehreren Mitarbeitern eines Betriebs aus Mönchengladbach wurde gekündigt, weil sie – so vermuten die Angestellten – die Gründung eines Betriebsrats planten. Gegen die Kündigungen haben die Mitarbeiter Klage eingereicht.
Herr Rechtsanwalt Burgmer erläutert im Video in einem kurzen Beitrag die Rechtslage.
44 Mitarbeitern gekündigt.
Ein Mönchengladbacher Unternehmen, das Werbeprospekte verpackt und versendet, hat 44 seiner Mitarbeitern und 130 Leiharbeitern die Kündigung ausgesprochen. Die Mitarbeiter hatten kurz zuvor die Gründung eines Betriebsrats angekündigt, um sich gegen die aus ihrer Sicht schlechten Arbeitsbedingungen zu wehren. Gegen die Kündigungen haben sie Klage eingereicht.

Entlassung wegen Betriebsratsgründung unzulässig

Ab einer Betriebsgröße von fünf Mitarbeitern muss der Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrats zulassen. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung alleine mit der Begründung aus, der Mitarbeiter habe die Absicht, einen Betriebsrat zu gründen, ist diese Kündigung grundsätzlich unwirksam. Denn die Betriebsratsgründung ist kein Kündigungsgrund. Mitunter begeht der Arbeitgeber auch eine Straftat, wenn er Kündigungen alleine mit dieser Begründung ausspricht.
Presseberichte zu den Entlassungen finden Sie hier vom WDR und hier vom Stern.

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