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Haushaltshilfe legal beschäftigen - burgmer rechtsanwälte zu Gast beim ZDF

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Haushaltshilfe legal beschäftigen - burgmer rechtsanwälte zu Gast beim ZDF

Zunächst handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Wenn die Haushaltshilfe beim Fensterputzen von der Leiter fällt, ist sie zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Unfallversicherung kann sich aber im Falle der Schwarzarbeit die Kosten von dem Aufraggeber zurückholen. Dann müssen Sie als Auftraggeber die Heilbehandlungskosten (zum Beispiel für Arzt, Krankenhaus, Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel), ggf. Reha-Kosten und unter Umständen auch eine lebenslange Unfallrente erstatten und zahlen. Im Übrigen gilt das nicht nur, wenn die Haushaltshilfe in der Wohnung verunglückt, sondern auch schon auf dem Weg zur Wohnung, dem Arbeitsplatz.
Die Sozialversicherung kann auch die ausgefallenen Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen.
Außerdem: wenn die Putzfrau etwas kaputt macht – kein Ersatz. Im Regel werden weder die Haftpflichtversicherer der illegalen Putzfrau noch des Auftraggebers zahlen. Die Putzfrau selbst muss den Schaden, wie ein normaler Arbeitnehmer, dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz selbst tragen.
Der Vorteil der Anmeldung: wer Steuern zahlt, kann bis zu 20 % der Ausgaben für die private Haushaltshilfe von der Steuerschuld abziehen – maximal werden 510 Euro im Jahr berücksichtigt.
Verletzt der Schwarzarbeiter sogar einen Dritten, dann kann dafür auch der Auftraggeber haften.
Vorteil für Minijobber in Privathaushalten: sie bekommen brutto für netto, haben einen Urlaubsanspruch und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem erwerben sie Rentenansprüche, die sie aufstocken können.

Einkaufen, Babysitten, Putzen…: Viele lassen sich bei der Hausarbeit helfen. Wann ist denn überhaupt von einem Minijob die Rede?

Wenn in einem Privathaushalt Aufgaben übernommen werden, die normalerweise auch von Familienmitgliedern erledigt werden könnten, spricht der Gesetzgeber von haushaltsnaher Dienstleistung. Das Monatsentgelt darf 450 Euro nicht übersteigen.

Wo kann eine Haushaltshilfe legal angemeldet werden?

Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie übernimmt alles rund um die Anmeldung plus die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Mit dem sogenannten Haushaltsscheck – er umfasst eine DIN-A4-Seite und kann binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das ist sehr einfach und schnell. Nähere Infos online bei der Minijobzentrale.

Welche Abgaben werden fällig?

Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. Fällig werden jeweils 5 % zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung plus geringe Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie pauschal 2 % als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,9 Prozent des Arbeitsentgelts.

Wie viel teurer ist, eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen? 

Das lässt sich leicht ausrechnen. Verdient die Haushaltshilfe bei einer geringfügigen Beschäftigung die maximal möglichen 450 Euro im Monat, kostet sie zzgl. aller Abgaben monatlich 517,05 Euro – also 67,05 Euro mehr als in Schwarzarbeit. Von dieser Summe können steuerzahlende Arbeitgeber maximal 42,50 Euro beim Fiskus geltend machen. Übrig bleibt also ein Mehrbetrag von 24,55 Euro im Monat. Bekommt die Putzfrau 300,00 Euro im Monat sind es für den Arbeitgeber letztlich nur 2,20 Euro im Monat mehr als in Schwarzarbeit.
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[av_row row_style=“][av_cell col_style=“][/av_cell][av_cell col_style=“]Bei Schwarzarbeit[/av_cell][av_cell col_style=“]Mit Anmeldung[/av_cell][/av_row]
[av_row row_style=“][av_cell col_style=“]monatliches Entgelt[/av_cell][av_cell col_style=“]450,00 €[/av_cell][av_cell col_style=“]450,00 €[/av_cell][/av_row]
[av_row row_style=“][av_cell col_style=“]Monatliches Entgeld mit Sozialabgaben[/av_cell][av_cell col_style=“]-[/av_cell][av_cell col_style=“]517,00 €
(Sozialabgaben = 67,05 €)[/av_cell][/av_row]
[av_row row_style=“][av_cell col_style=“]Steuerersparnis pro Monat (pauschal 20%, max. 42,50 €)[/av_cell][av_cell col_style=“]-[/av_cell][av_cell col_style=“]42,50€[/av_cell][/av_row]
[av_row row_style=“][av_cell col_style=“]Tatsächliche Ausgaben pro Monat[/av_cell][av_cell col_style=“]450,00 €[/av_cell][av_cell col_style=“]474,55 €[/av_cell][/av_row]
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Der Mehraufwand des Arbeitgebers ist also nicht beträchtlich. In unserem Beispiel nur 24,55 Euro. Und bei 300,00 Euro nur 2.20 Euro. Es lohnt sich also.

Ist die strenge 450-Euro-Verdienstgrenze nicht eine Hürde in die Legalität?

Wir meinen nein. Sie ist eher eine Möglichkeit legal und abgesichert dazu zu verdienen.

Hartz IV Empfänger dürfen nur rund 100 Euro monatlich ohne Abzüge dazu verdienen. Wie ist es zu bewerten, wenn sie mehr als 100 Euro ohne Anmeldung als Haushaltshilfe hinzuverdienen? 

Das wäre dann ein Betrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger.

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