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Haushaltshilfe legal beschäftigen: Christoph J. Burgmer zu Gast im ZDF

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Haushaltshilfe legal beschäftigen: Christoph J. Burgmer zu Gast im ZDF

Herr Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, war am 8. November 2017 zu Gast in der ZDF-Sendung „Volle Kanne“. Er gab dort Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe.  
Was droht mir, wenn ich jemanden „schwarz“ als Haushaltshilfe beschäftige?. Dabei handelt es sich um eine sog. Schwarzarbeit. Bei Schwarzarbeit drohen empfindliche Sanktionen. Auftraggeber müssen bspw. alle Abgaben zur Sozialversicherung nachzahlen und zwar in voller Höhe, also auch den Sozialversicherungsbeitrag des Beschäftigten. Der Nachzahlungszeitraum kann 4 Jahre, bei Vorsatz sogar noch länger sein.
Die Schwarzarbeit kann wegen der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und von Steuern als Straftat verfolgt werden. Hier drohen empfindliche Strafen, in schweren Fällen sogar Bußgelder bis zu 500.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren.
Erhebliche Konsequenzen können Unfälle im Haushalt haben. Dann müssen Sie als Arbeitgeber die Heilbehandlungskosten (zum Beispiel für Arzt, Krankenhaus, Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel), unter Umständen auch eine lebenslange Unfallrente zahlen. Im Übrigen gilt das nicht nur, wenn die Haushaltshilfe in der Wohnung verunglückt, sondern auch schon auf dem Weg zur Wohnung, dem Arbeitsplatz.

Was droht den Haushaltshilfen?

Auch der Haushaltshilfe droht eine strafrechtliche Verfolgung wg. Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug.

Welche Möglichkeiten habe ich denn, wenn ich eine Putzhilfe legal beschäftigen möchte?

Es gibt zwei rechtlich sichere Möglichkeiten einer Beschäftigung: Zunächst die Anmeldung bei der Minijobzentrale als Minijob. Oder man beauftragt ein Unternehmen, einen Dienstleister, der dann Personal stellt.

Wo können Haushaltshilfen angemeldet werden?

Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie übernimmt alles rund um die Anmeldung plus die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Mit dem sogenannten Haushaltsscheck. Er umfasst eine DIN-A4-Seite und kann binnen weniger Minuten – auch online – ausgefüllt werden. Das ist sehr einfach und schnell. Nähere Infos online bei der Minijobzentrale.

Welche Abgaben werden fällig?

Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. Fällig werden jeweils 5 Prozent zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung plus geringe Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie pauschal 2 Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,8 Prozent des Arbeitsentgelts.
Abgaben für 450-Euro-Minijobs in Privathaushalten – Stand Januar 2017
Abgabearten                                                                        Höhe der Abgaben
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (KV)                5 %
Beitrag zur Pflegeversicherung (PV)                                  keine Abgabe
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur
Rentenversicherung (RV)                                                   5 %
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht
in der Rentenversicherung (RV)                                         13,7 %
Umlage 1 (U1)                                                                     0,9 %
Umlage 2 (U2)                                                                     0,3 %
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) i            1,6 %
Arbeitslosenversicherung                                                   keine Abgabe
Insolvenzgeldumlage                                                          keine Abgabe
Steuer                                                                                  2 % Pauschsteuer
Quelle

Wie sieht das steuerlich aus?

Bei einer Beschäftigung eines Minijobbers und Anmeldung als Haushaltshilfe kann man die Ausgaben steuerlich geltend machen und zwar bis zu 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 510 Euro jährlich. Mit diesem Betrag wird die eigene Einkommenssteuer reduziert.
Wichtig ist, der Auftraggeber muss den Betrag überweisen, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Ausgaben im Monat bei Schwarzarbeit mit Anmeldung
Monatsverdienst 180,00 € 180,00 €
Abgaben an die Minijob-Zentrale (14,8 Prozent) 26,64 €
Ausgaben insgesamt 180,00 € 206,64 €
Steuerersparnis (pauschal 20 Prozent) ./.  41,33 €
Tatsächliche Ausgaben 180,00 € 165,11 €

Die tatsächlichen Ausgaben sind geringer als bei Schwarzarbeit und die Steuerersparnis überwiegt die Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Was sind die Vorteile der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale?

Zunächst, es drohen keinen Strafverfahren oder Nachzahlungen wegen illegaler Beschäftigung. Hat der Minijobber einen Unfall im Haushalt, ist der Arbeitgeber vor finanziellen Ansprüchen geschützt und abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt dann für Behandlungs- und Rehabilitationskosten auf.

Warum wollen viele Putzhilfen denn nicht, dass man sie anmeldet?

Dafür kann es viele Gründe geben. Die wichtigsten sind, dass die Putzhilfen die Einnahmen nicht angeben möchten, weil sie Sozialhilfe, Unterhalt oder Arbeitslosengeld beziehen und die Einnahmen dort angeben müssen. Oder sie sind bereits in einem Minijob beschäftigt und dürfen daher keinem weiteren Minijob nachgehen.

Putzhilfen online buchen, gibt es schon eine Weile. Portale wie „Helpling“ oder „Book a tiger“ bieten das an. Was sollte ich da beachten?

Manche Portale treten nur als Vermittler zwischen Auftraggeber und Putzhilfe auf. Das bedeutet, dass ich hier die „normalen“ Rechte und Pflichten beachten muss, bspw. die Anmeldung bei der Minijobzentrale. Daher müssen diese Haushaltshilfen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

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