burgmer arbeitsrecht

Koppelungsgeschäfte für den Betriebsrat zulässig?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über den Beschluss des LArbG Frankfurt vom 13.10.2005– 5/9 TaBV 51/05.

Der Betriebsrat darf seine Zustimmung zur der vom Arbeitgeber beantragten Maßnahme gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG von Bedingungen abhängig machen, wenn diese Bedingungen einen sachlichen Bezug zum Zweck des Mitbestimmungsrechts haben.
Koppelungsgeschäfte des Betriebsrats

Jetzt Anfrage stellen

Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt

Rechtsanwalt-Christoph-J-Burgmer-2500x1667

Rechtsgebiet

kollektives-Arbeitsrecht-2500x1667-Mobile
Schlichtung2-2500x1667-Mobile

Im Streitfall für Sie da

Kontakt

Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da

Adresse

Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00-17:00

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen