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Muss der Arbeitgeber Bewerbungskosten zahlen?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Muss der Arbeitgeber Bewerbungskosten zahlen?

Wer sich auf eine freie Stelle bewirbt, muss mitunter nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld investieren. Unterlagen, Untersuchungen und Anreise müssen bezahlt werden. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Bewerbungskosten zu übernehmen?
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen den Kosten für Bewerbungsunterlagen und den Fahrtkosten.
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Kosten für Bewerbungsunterlagen wie zum Beispiel Bewerbungsfotos, Beglaubigung von Dokumenten, Telefongespräche und Porto muss der Bewerber grundsätzlich selbst tragen. Den Arbeitgeber trifft nur dann die Pflicht, Kosten für Bewerbungsunterlagen zu übernehmen, wenn er besonders teure oder außergewöhnliche Unterlagen verlangt. Dies kann zum Beispiel bei einem medizinisch-psychologischen Eignungstest der Fall sein.
Kosten für einfache Bewerbungsunterlagen kann der Bewerber unter Umständen aber bei vorheriger Beantragung von der Arbeitsagentur für Arbeit erstattet erhalten.
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Kosten für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch werden grundsätzlich nur dann erstattet, wenn der Arbeitgeber den Bewerber ausdrücklich zum Vorstellungsgespräch einlädt. Der Arbeitgeber kann die Kostenübernahme jedoch ausschließen. Der Ausschluss ist nur dann wirksam, wenn er eindeutig formuliert ist.
Erstattet werden, soweit nichts Anderes geregelt, die verkehrsüblichen Kosten. In jedem Fall sollte der Bewerber vorher (aus Beweisgründen am besten schriftlich) mit dem potentiellen Arbeitgeber absprechen, in welcher Höhe die Anreisekosten übernommen werden.

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