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Privacy Shield und der Schutz von Arbeitnehmerdaten

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Safe Harbour in mehreren Belangen unzureichend

Insbesondere auf den Gebieten des Datenzugriffs durch Geheimdienste, bei der Zweckänderung der Daten, bei der Datenschutzaufsicht und bei den Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene befand der Europäische Gerichtshof Safe Harbour für datenschutzrechtlich unzureichend. Insoweit jedoch wird kritisiert, dass auch Privacy Shield hier keine befriedigenden Veränderungen beinhalte.
In Sachen des Beschäftigtendatenschutzes lassen sich dem neuen Abkommen zumindest verfahrenstechnische Neuerungen entnehmen. So sollen sich mit Beschwerden von Angestellten der jeweilige Arbeitgeber und die nationalen Behörden befassen, wobei die US-Unternehmen in der Pflicht zur Kooperation stehen.

Privacy Shield auf unsicherem Boden

Insgesamt jedoch sehen Kritiker auch das neue Datenschutzabkommen auf rechtlich unsicherem Boden, sodass mit einer erneuten Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof zu rechnen sei. In der Konsequenz müssen sich also insbesondere auch Betriebs- und Personalräte mit den jeweiligen Arbeitgebern über mögliche Alternativen beraten, die Übermittlung von Daten in die USA künftig konform mit Datenschutzstandards auszugestalten.

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