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Rechtsirrtum: Bei Kündigung ist eine Abfindung zwingend?!

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Eine Abfindung zwingend bei jeder Kündigung?

Doch handelt es sich dabei um einen Rechtsirrtum. Kündigt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wirksam, ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber im Normalfall nicht zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet.  Zumindest aus dem Gesetz ergibt sich eine solche Pflicht nicht. Für den Arbeitgeber kann es jedoch attraktiv sein, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, etwa im Rahmen eines Sozialplans.

Abfindungen häufig bei Kündigungsschutzklagen

Abfindungen werden besonders häufig im Rahmen von Kündigungsschutzklagen vereinbart. Spricht der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Kündigung aus, kann letzterer dagegen eine sogenannte Kündigungsschutzklage einreichen, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Häufig kommt es dann vor Gericht nicht zum Urteil sondern zu einem Vergleich. Der Arbeitnehmer akzeptiert die Kündigung und erhält dafür eine Abfindung. Als Faustformel gilt hier ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
Dass eine solche Abfindung zwingend ist, stimmt jedoch nicht. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Einigung der Parteien.

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