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Rechtsirrtum: Urlaub ausbezahlen lassen?!

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsirrtum: Urlaub ausbezahlen lassen?!

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen dieser gesetzlichen Vorgabe, dass der Arbeitnehmer den Urlaub ausbezahlt erhält, geht der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers damit nicht unter. Er hat weiterhin das Recht auf die vereinbarten Urlaubstage.

Bei Beendigung Urlaub ausbezahlen lassen

Im Rahmen der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen werden Urlaubstage hingegen ausbezahlt. Übersteigt die Anzahl der übrigen Urlaubstage die noch abzuleistenden Arbeitstage, kann der Arbeitnehmer sich diese ausbezahlen lassen.

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