burgmer arbeitsrecht

Verkauf von Betriebsmitteln des Arbeitgebers durch Mitarbeiter

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer berichtet über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Urteil vom 27.04.2006 – 2 AZR 415/05.

Veräußert ein Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers Betriebsmittel, so liegt hierin eine Pflichtverletzung, die an sich geeignet ist, eine  (fristlose) Kündigung zu rechtfertigen.
Verkauf von Betriebsmitteln

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