Anonymisierung nicht zulässig: Betriebsrat darf Namen in Bruttoentgeltliste einsehen

Betriebsräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das Recht, Einsicht in die Bruttolöhne der Beschäftigten zu nehmen, wenn sie dafür einen Betriebsausschuss bilden. Die sog. Bruttoentgeltliste, die ein Arbeitgeber dafür bereitstellt, darf nicht anonymisiert werden.
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen vorbetriebsratliche Regelungen

Sind vorbetriebsratliche Regelungen mit den Arbeitnehmern nicht wirksam vereinbart worden, so kann dem Betriebsrat wegen Verletzung seiner Mitbestimm
Änderungen im Beschäftigtendatenschutz durch das neue BDSG

Arbeitgeber muss Smartphone für den Betriebsrat bereitstellen

Entlassungsverlangen des Betriebsrats rechtfertigt betriebsbedingte Kündigung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Auftritt bei Facebook mitbestimmungspflichtig

Leitende Angestellte: Besondere Regelungen

Personalakte einsehen: Kein Anspruch auf Begleitung eines Rechtsanwalts

Pflichten des Betriebsrates: An- und Abmeldung bei Verlassen des Betriebs
