Auflösung des Betriebsrates erfordert Verstoß des Organs

Kündigung wirksam trotz Mitteilungsfehler

Entlassung wegen Betriebsratsgründung?

Betriebsrat kann keine individuellen Ansprüche geltend machen

Der Betriebsrat ist nicht in eigenen Rechten betroffen, wenn sich der einzelne Arbeitnehmer auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung beruft.
Beauftragung eines Sachverständigen ist letzte Erkenntnismöglichkeit

Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Klärung von Rechtsfragen durch den Betriebsrat darf erst erfolgen, wenn alle hauseigenen Erkenntnisquellen erschöpft sind.
Einfache Rechenoperationen muss der Betriebsrat selbst durchführen

Der Arbeitgeber muss der Vorlagepflicht von Unterlagen gem. § 80 Abs. 2 BetrVG nicht nachkommen, wenn der Betriebsrat die Informationen einfach selbst berechnen kann.
Zeitpunkt der Betriebsratssitzungen

Betriebliche Notwendigkeiten i.S.d. § 30 Satz 2 BetrVG sind solche Gründe, die zwingend Vorrang vor dem Interesse des Betriebsrats auf Abhaltung der Betriebsratssitzungen zu dem von ihm vorgesehenen Zeitpunkt haben.
Betriebsrat muss kostengünstig handeln

Hat der Betriebsrat die Wahl zwischen der Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger, § 80 Abs. 3 BetrVG, oder der Beauftragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG, so ist letzteres stets vorzugswürdig.
Mitbestimmung bei Anbringung einer Video-Kameraattrappe

Der Betriebsrat wandte sich gegen die Installation einer Kameraattrappe zur vermeintlichen Videoüberwachung. Er hatte kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG.
Leitende Angestellte: Besondere Regelungen
