Christoph J. Burgmer

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Wirtschaftsmediator | systemischer Coach | NLP-Master (DVNLP) | SCRUM-Master | Fachkraft für Datenschutz (DEKRA zertifiziert)
Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten.
Top-Privatanwalt in Deutschland (Focus 2018 & 2019 & 2020)

Kündigung unwirksam, weil Anhörungspflicht verletzt

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er davor die Kündigungsgründe dem Betriebs-, bzw. Personalrat umfassend mitteilen. Andernfalls führt die Verletzung der Anhörungspflicht dazu, dass die Kündigung unwirksam ist. Einen solchen Fall entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Einsatz von Detektiven kostet Arbeitgeber 20.000 Euro

Arbeitnehmer genießen in aller Regel allgemeinen Kündigungsschutz. Ihnen kann nicht willkürlich gekündigt werden. Besonders starken Schutz genießen darüber hinaus zum Beispiel Betriebsräte.Das Arbeitsgericht Gießen hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Arbeitgeberin diesen Kündigungsschutz umgehen wollte. Sie schleuste Detektive in den Betrieb ein, die notfalls Tatsachen fingieren sollten, um die Kündigung der betreffenden Mitarbeiterin zu ermöglichen.

Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden: Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Der Betriebsrat hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 99 BetrVG ein Recht zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, also bei einer Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung.Die Frage, welche Vergütung ein Betriebsratsmitglied bei betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhielte, fällt allerdings nicht darunter. Daher hat der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht.

Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber nicht zwingen, Betriebsrat zu Personalgespräch einzuladen

Der Arbeitgeber kann in einer Betriebsvereinbarung nicht verpflichtet werden, den Betriebsrat zu jedem Personalgespräch wegen eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers einzuladen. Dies gilt insbesondere, wenn das Betriebsratsmitglied nicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich des Gesprächsinhalts verpflichtet wird.So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 11.12.2018.

Trotz DSGVO: Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten durch den Betriebsrat

Zur Aufgabe eines Betriebsrats gehört es, darüber zu wachen, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zur Durchführung dieser Aufgabe muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu gehört auch das Recht zur Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten von Arbeitnehmern.   So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen am 22.10.2018 entschieden.“