„Whistleblowing“: Strafanzeige gegen Arbeitgeber erst nach internem Klärungsversuch
Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber an, ohne vorher mit diesem gesprochen zu haben, so ist das Vertrauensverhältnis massiv gestört, eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Artikel in der Rheinischen Post vom 13.07.2013 zum Thema "Sabbatjahr"
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erklärt, wie Sie ihr Sabbatjahr rechtssicher planen. Rheinische Post vom 23.07.2013.
Anfechtung eines befristeten Arbeitsvertrages
Ein nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristeter Arbeitsvertrag verfehlte die Zweijahresfrist um einen Tag. Der Arbeitsvertrag war nicht mehr anfechtbar, es lag ein Kalkulationsirrtum vor.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit
Die Arbeitnehmerin erkrankte arbeitsunfähig, nachdem sie bei der Arbeit falsches Schuhwerk trug und ausrutschte. Ihr Verhalten war nur leichtfertig, nicht schuldhaft.
Zufälliges Foto eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers verletzt nicht notwendig sein Persönlichkeitsrecht
Der Arbeitnehmer war im Krankenstand, als ihn sein Abteilungsleiter samstags putzmunter in einer Autowaschanlage antraf und erlaubterweise fotografierte, LArbG Mainz, Sa Ga 3/13.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss deutlich und zweifelsfrei erfolgen
BAG zeigt die Voraussetzungen einer ordentlichen, wirksamen, Kündigung im Arbeitsrecht auf, 6 AZR 805/11. Sie muss bestimmt, deutlich und zweifelsfrei erfolgen.
Frühzeitige Beendigung eines befristeten Vertragsverhältnisses im Profifußball
Der Kläger war als Jungprofi für einen Fußballverein tätig. Da er dem Leistungsdruck nicht mehr gewachsen war, kündigte er den befristeten Vertragsspielervertrag vor Ablauf der Befristung.
Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? BAG schärft den Arbeitnehmerbegriff
Das Bundesarbeitsgericht schärft in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 den Arbeitnehmerbegriff. Es stellt Hilfkriterien zur Differenzierung von Arbeits- und Werkvertrag auf.
Kein Schmerzensgeld für Mitwirkung in Firmenvideo nach Ausscheiden aus dem Betrieb
Der Arbeitnehmer wirkte nach schriftlicher Einwilligung in einem Firmenvideo mit. Nach seinem Ausscheiden klagte er auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung und Schmerzensgeld.
BAG zur Ausschlussfrist für Schmerzensgeld nach Mobbing
Die Arbeitnehmerin wurde fast täglich beleidigt und forderte nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses Schmerzensgeld. Die Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag stand dem nicht entgegen.