Drogenkonsum: Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss er den Kündigungsgrund beweisen. Der Konsum von Drogen kann zwar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss jedoch beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Drogen zu sich genommen hat. Der Verweis auf einen Zeugen, der möglicherweise die Einnahme von Drogen beobachtet habe, genügt nicht.

Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Sammeln von Pfandflaschen während der Arbeitszeit kann die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. August 2018 über einen Fall entschieden, in dem die Klägerin als Reinigungskraft auf dem Gelände eines Flughafens eingesetzt worden war und mehrfach, trotz bereits erfolgter Abmahnung, während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen in die eigene Tasche gesammelt hatte.

Urlaub nicht beantragt: Verfallen die Urlaubstage wirklich?

Es ist gängige Praxis im deutschen Arbeitsrecht, dass Urlaubsansprüche zum Ende des Jahres oder zum 31. März des Folgejahres verfallen, sollte Urlaub nicht beantragt worden sein.Dem steht nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshof entgegen. Danach entfallen  Urlaubstage nicht allein deshalb, weil der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt hat.“

Hartz-IV-Sanktionen: Zu Gast im ZDF

Unsere Kollegin Ute-Milena Felix, Fachanwältin für Arbeitsrecht, war zu Gast in der ZDF-Sendung "Volle Kanne" zum Thema "Hartz-IV-Sanktionen".

Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteter Lohnzahlung

Schuldet ein Unternehmer einem Gläubiger Geld, so kann dieser grundsätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € fordern. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Arbeitsrecht greift jedoch die speziellere Regel des § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), weshalb es keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer bei verspäteten Zahlungen des Arbeitgebers gibt.

Taxifahrer: Arbeitgeber muss auch Bereitschaftszeiten entlohnen

Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also für Pausenzeiten keinen Lohn zahlen. Eine Pause liegt aber nicht vor, wenn der Arbeitnehmer sich für die sofortige Wiederaufnahme der Arbeit bereithalten muss. Für solche Bereitschaftszeiten ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zu entlohnen. Deswegen haben beispielsweise auch Taxifahrer während der Standzeit Anspruch auf Mindestlohn. Dies gilt auch, wenn sie nicht alle 3 Minuten eine Bereitschaftstaste betätigen.