Spontanurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Bleibt der Arbeitnehmer ohne zulässigen Grund von der Arbeit fern, so verletzt er seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und kann unter Umständen gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist beispielsweise bei einem Spontanurlaub des Arbeitnehmers gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber „selbst beurlaubt“.

Arztbesuch während Arbeitszeit bei vollem Lohn?

Eine bezahlte Freistellung von der Arbeit erfolgt oftmals nur in sehr eng geregelten Ausnahmefällen. So wird es dem Arbeitnehmer in der Regel nicht zustehen, für Arztbesuche eine Fortzahlung des Entgeltes zu verlangen. Im Ausnahmefall besteht aber auch bei Arztbesuchen ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn der Arzt des Arbeitnehmers keine Rücksicht auf terminliche Wünsche nehmen will oder kann.

Arbeitszeitverteilung von Führungskräften – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Bei der Verteilung von Arbeitszeiten besteht unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Dies gilt jedenfalls bei einer Verkürzung oder Verlängerung von Arbeitszeiten. Auch wenn der Arbeitgeber Führungskräfte mehr arbeiten lassen will als die einschlägige Betriebsvereinbarung erlaubt, so ist dafür die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Rückzahlung einer Sonderzuwendung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer

In einem Tarifvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine jährliche Sonderzahlung zurückzahlen muss, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem Stichtag nicht mehr fortbesteht. Die Rückzahlung einer Sonderzuwendung greift zwar in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers ein. Allerdings ist die Einschränkung noch verhältnismäßig und die Regelung somit wirksam.

Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag: Wie wirken sich Vertragsverhandlungen aus?

Im Arbeitsvertrag können Ausschlussfristen vereinbart werden, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geltend gemacht werden müssen. Durch Verhandlungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber kommt es dazu, dass die Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag für diesen Zeitraum nicht weiterläuft.

WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt? Zu Gast im ZDF

In diesen Tagen blickt das ganze Land gespannt nach Russland auf seine Nationalmannschaft. Für manchen kennt die Euphorie keine Grenzen. Insbesondere der Arbeitgeber darf sie aber setzen. Was gilt während der WM am Arbeitsplatz?  Christoph J. Burgmer war zu Gast in der ZDF-Sendung "Volle Kanne" und gab Antworten auf die wichtigsten Fragen.“