Urlaub will geplant sein

Arbeitnehmer mit Kindern müssen ihren Urlaub gut planen, damit dieser während der Schulferien genommen werden kann. Gelegentlich entstehen Konflikte mit Arbeitgeber und Kollegen.

Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber darf die Elternzeit im Arbeitszeugnis nur ausnahmsweise erwähnen, nämlich dann, wenn sie sich als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.