Urlaubserteilung muss nicht ausdrücklich „unwiderruflich“ erfolgen
Vorbehaltlos gewährter Urlaub ist stets unwiderruflich. Es bedarf insoweit keines besonderen Hinweises auf die Unwiderruflichkeit des Urlaubs.
Verkauf von Betriebsmitteln des Arbeitgebers durch Mitarbeiter
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose, Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Betriebsmittel veräußert.
Annahmefrist für das Änderungsangebot einer Änderungskündigung
Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit zu kurzer Annahmefrist aus, so ist die Kündigung deshalb nicht unwirksam, vielmehr wird nur die gesetzliche Frist in Gang gesetzt.
Informationen über einen Betriebsübergang müssen hinreichend deutlich sein
Will ein Arbeitgeber seinen Betrieb an einen Dritten übertragen, so muss er gem. § 613a BGB die betroffenen Arbeitnehmer von diesem Betriebsübergang informieren.
Urlaub und Langzeiterkrankung / "Schultz-Hoff-Entscheidung"
Eine Ausschlußfrist, aufgrund derer innerhalb eines Zeitraums zwischen dem 01.01. und dem 31.03. des Folgejahres, der Urlaub genommen werden muss, ist unzulässig
Presseerklärung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer als Mitglied des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
Arbeitsverträge dürfen mehrfach hintereinander befristet werden, wenn ein Vertretungsbedarf besteht. Dieser kann auch dauerhaft sein, so der Europäische Gerichtshof.
Nachteilsausgleich als Masseverbindlichkeit
Interessenausgleich bei Entlassung wegen Betriebsänderung. Zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile des Arbeitnehmers sieht § 113 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf Nachteilsausgleich vor.
Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung unwirksam
BAG entscheidet, dass eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach Mehrarbeit an Sonn- und Feiertagen pauschal nicht vergütet wird, mangels Bestimmtheit unwirksam ist, BAG 5 AZR 765/10.
Befristung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers
Der Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG liegt auch dann vor, wenn der Vertretene längere Zeit krank ist, LArbG Rheinland-Pfalz, Az. 11 Sa 26/12.
Außerordentliche Kündigung und Erfordernis einer Abmahnung im Falle von „Stalking“
Stellt ein Arbeitnehmer einer Kollegin beharrlich nach, sog. „Stalking“, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, § 626 Abs.1 BGB. Dieser braucht ausnahmsweise keine Abmahnung vorauszugehen.