Keine Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Eine Vielzahl von Verstößen gegen Wahlvorschriften führt nicht zur Nichtigkeit der Betriebsrats-wahl, wenn die einzelnen Verstöße für sich genommen jeweils nicht zur Nichtigkeit führen würden. So soll eine reine summarische Fehlerbetrachtung vermieden werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.