Pflichten des Betriebsrates: An- und Abmeldung bei Verlassen des Betriebs
Auflösung des Betriebsrates erfordert Verstoß des Organs
Kündigung wirksam trotz Mitteilungsfehler
Entlassung wegen Betriebsratsgründung?
Betriebsrat muss kostengünstig handeln
Hat der Betriebsrat die Wahl zwischen der Beauftragung eines Rechtsanwalts als Sachverständiger, § 80 Abs. 3 BetrVG, oder der Beauftragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG, so ist letzteres stets vorzugswürdig.
Mitbestimmung bei Anbringung einer Video-Kameraattrappe
Der Betriebsrat wandte sich gegen die Installation einer Kameraattrappe zur vermeintlichen Videoüberwachung. Er hatte kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG.
Betriebsrat kann keine individuellen Ansprüche geltend machen
Der Betriebsrat ist nicht in eigenen Rechten betroffen, wenn sich der einzelne Arbeitnehmer auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung beruft.
Beauftragung eines Sachverständigen ist letzte Erkenntnismöglichkeit
Die Beauftragung eines Sachverständigen zur Klärung von Rechtsfragen durch den Betriebsrat darf erst erfolgen, wenn alle hauseigenen Erkenntnisquellen erschöpft sind.
Einfache Rechenoperationen muss der Betriebsrat selbst durchführen
Der Arbeitgeber muss der Vorlagepflicht von Unterlagen gem. § 80 Abs. 2 BetrVG nicht nachkommen, wenn der Betriebsrat die Informationen einfach selbst berechnen kann.
Zeitpunkt der Betriebsratssitzungen
Betriebliche Notwendigkeiten i.S.d. § 30 Satz 2 BetrVG sind solche Gründe, die zwingend Vorrang vor dem Interesse des Betriebsrats auf Abhaltung der Betriebsratssitzungen zu dem von ihm vorgesehenen Zeitpunkt haben.