Trotz DSGVO: Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten durch den Betriebsrat

Zur Aufgabe eines Betriebsrats gehört es, darüber zu wachen, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zur Durchführung dieser Aufgabe muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu gehört auch das Recht zur Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten von Arbeitnehmern.   So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen am 22.10.2018 entschieden.“

Betriebsrat: Entlassung eines Geschäftsführers möglich?

Der Betriebsrat hat nicht das Recht, die Entlassung eines Geschäftsführers zu veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn der angestellte Geschäftsführer den Betriebsfrieden stört. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) finden auf Geschäftsführer keine Anwendungen.

Arbeitsbefreiung bei Betriebsratssitzung

Betriebsräte dürfen ihren Arbeitstag vorzeitig beenden, wenn anschließend eine Betriebsratssitzung stattfindet und ansonsten keine Ruhephase von 11 Stunden gewährleistet würde. Die fehlenden Arbeitsstunden müssen gutgeschrieben werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).