Trotz DSGVO: Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten durch den Betriebsrat

Zur Aufgabe eines Betriebsrats gehört es, darüber zu wachen, dass Gesetze und Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden, § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zur Durchführung dieser Aufgabe muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu gehört auch das Recht zur Einsicht in nichtanonymisierte Entgeltlisten von Arbeitnehmern. So hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachen am 22.10.2018 entschieden.“
Die Brückenteilzeit: Christoph J. Burgmer erklärt die Brückenteilzeit im ZDF – Volle Kanne

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Betriebsvereinbarungen sind ohne ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrates unwirksam

Betriebsvereinbarungen müssen ordnungsgemäß vom Betriebsrat beschlossen werden, um wirksam zu sein. Andernfalls sind sie rechtlich ungültig, selbst wenn es nach außen hin so scheint, als ob der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hätte. Das hat das Lan-desarbeitsgericht Düsseldorf am 27.04.2018 entschieden.
Bundesarbeitsgericht: Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern durch Aufhebungsvertrag?

Wird ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während eines Kündigungsverfahrens geschlossen, so verstößt dies nicht gegen das Verbot der Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern.
Betriebsrat: Entlassung eines Geschäftsführers möglich?

Der Betriebsrat hat nicht das Recht, die Entlassung eines Geschäftsführers zu veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn der angestellte Geschäftsführer den Betriebsfrieden stört. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) finden auf Geschäftsführer keine Anwendungen.
Arbeitsbefreiung bei Betriebsratssitzung

Betriebsräte dürfen ihren Arbeitstag vorzeitig beenden, wenn anschließend eine Betriebsratssitzung stattfindet und ansonsten keine Ruhephase von 11 Stunden gewährleistet würde. Die fehlenden Arbeitsstunden müssen gutgeschrieben werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).
D'Hondt-Verfahren im Rahmen von Betriebsratswahlen verfassungsgemäß

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 22. November 2017 festgestellt, dass die Anwendung des sogenannten d’Hondt-Verfahrens zu
Ermittlung der Betriebsgröße: Leiharbeitnehmer zählen mit

Gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist je nach Beschäftigtenzahl eine gewisse Anzahl von Betriebsratsmitgliedern von der beruf
Smartphone-App zur Kundenzufriedenheit: Eine technische Einrichtung der Mitarbeiterüberwachung?

Eine Smartphone-App, die ihren Nutzern die Möglichkeit bietet, Angaben zu der eigenen Kundenzufriedenheit zu machen, stellt nicht zwingend eine technische Einrichtung zur Überwachung von Mitarbeitern dar. Zu diesem Ergebnis gelangte das Arbeitsgericht Heilbronn in seinem Beschluss vom 08.06.2017.
Onlinebasierter Gruppenkalender bedarf der Zustimmung des Betriebsrats
