Presseveröffentlichung: Abmahnung wegen Betriebsratssitzung

Personalgespräch: Arbeitgeber kann zur Einladung des Betriebsrats verpflichtet werden

Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung wirksam festlegen, dass bei jedem Personalgespräch, das eine disziplinarische Maßnahme zum Gegenstand hat, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen ist. Dies gilt jedoch nur, soweit der betroffene Arbeitnehmer der Teilnahme des Betriebsrats widersprechen kann. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf.“
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz des Arbeitgebers

Betriebsratstätigkeit bei Berechnung der Ruhezeit zu berücksichtigen

Freistellung: Was ist das und wann besteht Anspruch auf Freistellung?

Keine Vergütung der Fahrtzeiten von Betriebsratsmitgliedern

Massenentlassung: Betriebsrat verweigert Mitwirkung

Pausen- und Ruhezeiten sowie Mitbestimmung im Arbeitszeitgesetz

Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsräten
